BAföG-Förderung am Rheinischen Studienkolleg Berlin
Das Rheinische Studienkolleg Berlin ist durch den Berliner Senat als förderfähige Ausbildungsstätte gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt. Dadurch können Teilnehmende unserer T-, W-, G- und M-Kurse grundsätzlich Schüler-BAföG beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über eine Förderung trifft ausschließlich das zuständige BAföG-Amt. Eine Bewilligung kann von uns nicht garantiert werden.
Unsere Kurse sind offiziell durch das Studierendenwerk Berlin gelistet:

Wer kann Schüler-BAföG beantragen?
Schüler-BAföG richtet sich an Personen, die eine schulische Ausbildung absolvieren – dazu zählt auch das Studienkolleg. Förderberechtigt können sein:
1. Deutsche Staatsangehörige
- auch mit ausländischem Schulabschluss.
2. Geflüchtete und Personen mit besonderen Aufenthaltstiteln
(z. B. nach §§ 22, 23, 25, 26 AufenthG)
- anerkannte Asylberechtigte
- Flüchtlinge nach Genfer Konvention
- subsidiär Schutzberechtigte
- Geduldete mit längerem Aufenthalt (meist ab 15 Monaten)
- Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel aus familiären Gründen
- Personen mit Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU
3. EU-Staatsangehörige
- mit Erwerbstätigkeit in Deutschland oder
- wenn Eltern ein Aufenthaltsrecht haben.
Nicht berechtigt in der Regel:
Studierende, die ausschließlich zum Zweck des Studiums eingereist sind (§ 16b AufenthG).
Schritt-für-Schritt
BAföG richtig beantragen
1. Zuständiges Amt
Studierendenwerk Berlin
Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
2. Benötigte Unterlagen vorbereiten
- Pass / Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung
- Zulassung vom Rheinischen Studienkolleg
- Einkommensnachweise der Eltern (wenn relevant)
- Mietvertrag / Wohnnachweis
- Krankenversicherung
- bei Geflüchteten: Asyl- oder Aufenthaltstitel-Bescheid
3. Online Antrag ausfüllen
Über: www.bafoeg-digital.de
4. Unterlagen hochladen / nachreichen
Je nach Einzelfall können zusätzliche Dokumente angefragt werden.
5. BAföG-Bescheid abwarten
Bearbeitungszeit: 6–10 Wochen
Schüler-BAföG ist 100 % Zuschuss – keine Rückzahlung.
6. Lückenlos am Unterricht teilnehmen
Damit die Förderung weiterlaufen kann, nehmen Sie regelmäßig am Unterricht teil.
Hinweis
Das Rheinische Studienkolleg kann keine individuelle Förderfähigkeit prüfen.
Eine Entscheidung trifft ausschließlich das BAföG-Amt.
